Lungenkrebsscreening
Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist seit dem 1. April 2026 eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Informieren Sie sich bei uns über das Vorgehen und die Rahmenbedingungen.
Gemeinsam früher Handeln
Lungenkrebsscreening kann Leben retten
Raucher haben ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Lungenkrebs. Jährlich erkranken in Deutschland etwa 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Internationale Studien haben in den letzten Jahren nachweisen können, dass eine frühe Diagnose die Lungenkrebs-Sterblichkeit bei starken (Ex-)Raucherinnen und Rauchern senkt. Ziel des Lungenkrebsscreenings ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern. Der Einsatz von Niedrigdosis‑CTs zur Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern ist in einem engen Rahmen erlaubt (Teilnahmekriterien):
Wer kann an dem Screeningprogramm teilnehmen?
Da die Niedrigdosis-CT mit einer Strahlenbelastung einhergeht, kommt die Lungenkrebs-Früherkennung nur für Menschen infrage, die ein erhöhtes Lungenkrebs-Risiko haben.
Diese Kriterien müssen zutreffen:
- Am Screening teilnehmen können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben (also 50 bis 75-Jährige).
- Sie müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben UND einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ aufweisen. (Packungsjahre: Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre)
- Bei ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern sollte der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegen.
Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich sollte der Gesundheitszustand eine Teilnahme am Programm und eventuell erforderliche Untersuchungen bei abklärungsbedürftigen Befunden ermöglichen (gesundheitliche Eignung).
Eine durchgeführte Thorax-CT-Untersuchung in den vergangenen 12 Monaten schließt eine Teilnahme am Früherkennungsprogramm aus. Ein Beginn des Früherkennungsprogramms ist erst 12 Monate nach der letzten Thorax-CT-Untersuchung möglich.
Was ist nun für Sie als Interessent:in zu tun?
- Bitte prüfen Sie zunächst auf www.lungenkrebs-erkennung.de, ob Sie für das Früherkennungsprogramm auf Lungenkrebs berechtigt sind. Sie erhalten dann ein PDF-Dokument, das Sie Ihrer Anmeldung zum Lungenkrebsscreening beifügen können.
- Die folgenden Dokumente müssen komplett gelesen, ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgegeben werden:
Patientenfragebogen und Patienteninformation
- Nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die weiterführenden Informationen (pdf Dokument) aufmerksam und sorgfältig durch.
- Anschließend erhalten Sie einen Termin für das Aufklärungsgespräch
Grundsätzlich raten wir Menschen mit entsprechendem Risikoprofil, d.h. vor allem Rauchenden, als erstes zu einem absoluten Rauchstopp. Dies kann unter Mithilfe zertifizierter Rauchentwöhnungsprogramme geschehen.
Florian Simon Schmitz, leitender Arzt des Zentrums für Atemwegserkrankungen, besitzt die Zulassung zum Einschluss von Patientinnen und Patienten in das Screening-Programm gemäß §43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Ablauf des Lungenkrebsscreenings

Bitte beachten Sie!
Die Planung und Abstimmung des komplexen Ablaufs des Lungenkrebsscreenings bedarf noch etwas Zeit.
Nach eingehender Diskussion von Beteiligten der kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, des Hausärzteverbands, des Berufsverbands der Pneumologen und Radiologen und des Lungenzentrums Mainz wird ein realistischer Start der ersten low dose CT-Untersuchungen voraussichtlich erst in 3 Monaten, d.h. im Sommer 2026 möglich sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Beratungen zu Einschluss und Zuweisung in das Screeningprogramm sind formal ab sofort möglich.
Wo finden Sie uns?
Pfaff Quartier
Lina-Pfaff-Strasse 2
67655 Kaiserslautern
Sprechzeiten Pneumologie
Mo | Di 08:00-16:00
Mi 08:00-15:00
Do 08:00-17:00
Fr nach Vereinbarung
(Freitag keine GKV-Sprechstunde)
Spezialsprechstunden nach Vereinb.
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Di 08:00-16:00
Mi 08:00-17:00
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Mo | Di 08:00-16:00
Mi 8:00-14:00
Do 8:00-17:00
Fr 08:00-14:00
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