Lungenkrebsscreening

Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist seit dem 1. April 2026 eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Informieren Sie sich bei uns über das Vorgehen und die Rahmenbedingungen. 

Gemeinsam früher Handeln

Lungenkrebsscreening kann Leben retten

Jährlich erkranken in Deutschland etwa 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung. Im frühen Stadium verursacht Lungenkrebs meist keine Beschwerden, daher wird er oft erst spät diagnostiziert. 

Ziel des Programms ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern. Bildgebende Untersuchungen wie die Computertomographie gehen mit einer Strahlenbelastung einher. Voraussetzung dafür, dass sie auch zur Früherkennung einer schweren Erkrankung angewandt werden dürfen, ist eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums. Sie erlaubt den Einsatz von Niedrigdosis‑CTs zur Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern, auch ohne Symptome. 


Wer kann an dem Screeningprogramm teilnehmen? 

Da die Niedrigdosis-CT mit einer niedrigen Strahlenbelastung einhergeht, kommt die Lungenkrebs-Früherkennung nur für Menschen infrage, die ein erhöhtes Lungenkrebs-Risiko haben.

Diese Kriterien müssen zutreffen:
 

  • Am Screening teilnehmen können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben (also 50 bis 75-Jährige).
     
  • Sie müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben UND einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ aufweisen. (Packungsjahre: Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre)
     
  • Bei ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern sollte der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegen.
    Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden. 


Florian Simon Schmitz, leitender Arzt des Zentrums für Atemwegserkrankungen, besitzt die Zulassung als zuweisender Arzt zum Einschluss von Patientinnen und Patienten in das Screening-Programm gemäß §43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zur Lungenkrebsfrüherkennung. 
 

Sollten Sie an der Teilnahme am Lungenkrebsscreening interessiert sein, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die weiterführenden Informationen (pdf Dokument) aufmerksam und sorgfältig. 

 

Ablauf des Lungenkrebsscreenings 

Bitte beachten Sie!

Derzeit sind einige bürokratische Hürden zu überwinden und radiologische Einrichtungen offiziell zu zertifizieren. Dies ist ein großer Aufwand für die Institutionen und benötigt etwas Zeit. 

Realistischer Start der ersten Low dose CT-Untersuchungen wird voraussichtlich in 3 Monaten möglich sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Beratungen zu Einschluss und Zuweisung in das Screeningprogramm sind ab sofort möglich. 

 

 

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